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   BVerwG, 18.05.2000 - 3 B 36.00   

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https://dejure.org/2000,12285
BVerwG, 18.05.2000 - 3 B 36.00 (https://dejure.org/2000,12285)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2000 - 3 B 36.00 (https://dejure.org/2000,12285)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - 3 B 36.00 (https://dejure.org/2000,12285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung der Aufklärungsrüge - Pflicht zur Aufklärung durch das Berufungsgericht auf Grundlage seiner Rechtsauffassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65

    Versorgungsansprüche einer Witwe

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 B 36.00
    Bei der Prüfung, ob das Berufungsgericht verfahrensrechtlich gehalten gewesen ist, weitere Ermittlungen anzustellen, ist von seiner Rechtsauffassung auszugehen, und zwar ungeachtet dessen, ob das Revisionsgericht diese rechtlich für einwandfrei hält oder nicht, und unabhängig davon, inwieweit die angefochtene Entscheidung wegen der Anwendung irrevisiblen Landesrechts (§ 137 Nr. 1 VwGO) einer Überprüfung in der Revisionsinstanz entzogen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG II C 4.65 - Buchholz 232 § 125 BBG; siehe auch Beschlüsse des Senats vom 31. Juli 1998 - BVerwG 3 B 11.98 - und vom 13. Oktober 1999 - BVerwG 3 B 67.99 - sowie Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO Komm. § 132 Rn. 93 mit weiteren Nachweisen Fußn. 348).
  • BVerwG, 02.01.1997 - 8 B 240.96

    Ausschluss der Regeln der Teilunanfechtbarkeit aus den §§ 121, 70

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 B 36.00
    Ob der Beklagte damit den von ihm geltend gemachten Verfahrensmangel im Sinne des § 133 Abs. 3 VwGO ausreichend bezeichnet hat, oder ob er sich wegen unterlassenen Beweisantrages die rügeausschließende Verletzung prozessualer Mitwirkungspflichten vorhalten lassen muß (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Januar 1997 - BVerwG 8 B 240.96 -), kann hier offenbleiben.
  • BVerwG, 13.10.1999 - 3 B 67.99

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmangel - Rüge der unzureichenden

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 B 36.00
    Bei der Prüfung, ob das Berufungsgericht verfahrensrechtlich gehalten gewesen ist, weitere Ermittlungen anzustellen, ist von seiner Rechtsauffassung auszugehen, und zwar ungeachtet dessen, ob das Revisionsgericht diese rechtlich für einwandfrei hält oder nicht, und unabhängig davon, inwieweit die angefochtene Entscheidung wegen der Anwendung irrevisiblen Landesrechts (§ 137 Nr. 1 VwGO) einer Überprüfung in der Revisionsinstanz entzogen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG II C 4.65 - Buchholz 232 § 125 BBG; siehe auch Beschlüsse des Senats vom 31. Juli 1998 - BVerwG 3 B 11.98 - und vom 13. Oktober 1999 - BVerwG 3 B 67.99 - sowie Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO Komm. § 132 Rn. 93 mit weiteren Nachweisen Fußn. 348).
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